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Musterimpressum für die Schulhomepage einer öffentlichen Schule
Das Impressum einer öffentlichen Schule könnte etwa wie das folgende Beispiel aussehen. Das Beispiel enthält dabei nur die hinsichtlich der Informationspflichten relevanten Angaben. Natürlich können Sie an dieser Stelle auch zusätzliche Angaben zur Kontaktaufnahme mit dem Webmaster oder entsprechende Hinweise auf die Inhaber von Urheberrechten etc. anbringen.
Impressum:
Max-Mustermann-Gymnasium
Schulleitung: (1)
OStDin Helga Pauker, Schulleiterin
StD Herbert Tachert, stellvertretender Schulleiter
Musterstraße 88
88888 Musterstadt
Telefon: (0 12 34) 56 78 90 10
[Telefax: (0 12 34) 56 78 90 99] (2)
E-Mail: sekretariat@max-mustermann-gymnasium.de (2)
Schulträger (Diensteanbieter im Sinne des TDG/MDStV): (3)
Bezeichnung (z.B. Kommune, Landkreis, Bundesland etc.) vertreten durch: (Bürgermeister, Landrat etc.) (4)
[Musterallee 1-10] (5)
[99999 Mustergroßstadt] (5)
[Telefon: (0 12 35) 67 89 01 23] (6) [Telefax: (0 12 35) 67 89 01 24] (6) [E-Mail: sekretariat@landratsamt-musterkreis.de] (6)
Verantwortlicher für die Schulzeitung i.S.d. § 10 Abs. 3 MDStV: (7)
StD Hans Meier Max-Mustermann-Gymnasium
Musterstraße 88 (8)
88888 Musterstadt (8)
Erläuterung der wesentlichen Punkte
(1) Zwar spricht vieles dafür, dass nicht die Schulleitung als Vertretungsberechtigter im Sinne des TDG bzw. MDStV anzugeben ist, sondern der gesetzliche Vertretungsbefugte des Schulträgers. Allerdings sollte unabhängig davon selbstverständlich die Schulleitung und deren Stellvertretung angegeben werden, um Nutzern der Website insoweit den Kontakt zu ermöglichen.
(2) Ungeklärt ist bisher, ob die Kontaktdaten des Schulträgers ausreichen oder ob auch die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Schule anzugeben ist. Unabhängig hiervon, wird die Angabe der Kontaktdaten der Schule aber schon aus praktischen Gründen unverzichtbar sein. Nicht ausdrücklich gesetzlich erforderlich ist die Angabe einer Faxnummer.
(3) Öffentliche Schulen sind nicht-rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, sie sind insoweit lediglich ein unselbständiger, das heißt untergeordneter organisatorischer Teil des Rechtsträgers (Schulträger). Diensteanbieter der offiziellen Schulhomepage im Sinne des TDG bzw. MDStV ist daher nicht die Schule selbst, sondern der Schulträger, z.B. die Kommune, der Landkreis oder das Land als juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(4) Öffentliche Schulen, deren Schulträger wie oben aufgeführt juristische Personen des öffentlichen Rechts darstellen, müssen insoweit ebenfalls den Vertretungsberechtigten auf ihrer Schulhomepage angeben. Wer gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen.
(5) Nicht abschließend geklärt ist in der juristischen Literatur, ob man als Anschrift des Diensteanbieters die Anschrift des Rechtsträgers angeben muss, oder ob es genügt, die Anschrift der Schule anzugeben. Bis zur abschließenden Klärung dieses Fragenkomplexes ist es demnach ratsam, zusätzlich die Adresse des Rechtsträgers anzugeben.
(6) In der juristischen Literatur nicht abschließend geklärt ist auch die Frage, ob die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Schule ausreichen . Daher sollte – ggf. nach Rücksprache mit dem jeweiligen Schulträger – neben den Kontaktangaben der Schule auch die Nennung der Kontaktangaben des Trägers erwogen werden. Anzugeben sind dann eine Telefon-Nummer und eine E-Mail Adresse, über die Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen werden kann. Nicht ausdrücklich gesetzlich gefordert ist demgegenüber die Angabe einer Faxnummer.
(7) Online-Schulzeitungen, das heißt Publikationen der Schule selbst, sind als journalistisch-redaktionelle Angebote im Sinne des MDStV einzustufen, soweit diese nicht lediglich Rundschreiben, Termine etc. enthalten, sondern zudem redaktionelle Berichte über schulische Aktivitäten (wie Berichte und Fotos über schulische Aktivitäten, etwa Unterrichtsprojekte, Schüleraustausch oder Klassenfahrten). Soweit solche Texte in periodischer Folge verbreitet werden, ist ein Verantwortlicher zu benennen. Es können auch mehrere Verantwortliche angegeben werden, dann muss jedoch ersichtlich sein, wer von den genannten Personen für welchen Teil des Angebots verantwortlich ist. Jeder Text muss insoweit also dem Verantwortungsbereich eines einzigen Verantwortlichen zuzuordnen sein.
(8) Hinsichtlich der für die Verantwortlichen anzugebenden Anschriften wird man es wiederum als ausreichend erachten können, nicht die Privatanschrift der Verantwortlichen, sondern die Anschrift der Schule anzugeben, über welche die Verantwortlichen im Sinne einer ladungsfähigen Anschrift ebenfalls erreichbar sind.
Hinweis und weiterführende Informationen
Die rechtliche Situation im Bereich des Internet-Rechts unterliegt in weiten Bereichen einem raschen Wandel und ist darüber hinaus noch in vielen Bereichen unklar. Die vorliegenden Mustertexte stellen deswegen lediglich eine erste Hilfestellung dar, und dürfen nur unter Berücksichtigung möglicher Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles angewendet werden. Vor der Verwendung der Mustertexte sollten daher in jedem Falle die im Rechtsportal von Lehrer-Online abrufbaren Hintergrundinformationen beachtet werden. In Zweifelsfällen sollte stets ein entsprechend spezialisiertes Anwaltsbüro hinzugezogen werden.
Weitergehende Erläuterungen – insbesondere zur korrekten Einbindung eines Impressums in das Gesamtangebot – finden Sie in den Beiträgen:
FAQ – Impressum http://www.lehrer-online.de/dyn/278225.htm Muss jede Homepage ein Impressum haben und welche Angaben muss ein Impressum enthalten?
Allgemeine gesetzliche Vorgaben zur Impressumspflicht http://www.lehrer-online.de/dyn/304734.htm Welche Informationen müssen grundsätzlich in einem Impressum zur Verfügung gestellt werden und wie müssen sie in die Homepage eingebunden sein.
Das Impressum einer Schulhomepage http://www.lehrer-online.de/dyn/304727.htm Eine ausführliche Erläuterung der für das Impressum einer Schulhomepage erforderlichen Angaben (einschließlich besonderer Angaben bei Privatschulen).
Die vorstehenden Angaben erfolgen ohne Gewähr Die Ausführungen und Mustertexte in diesem Informationsangebot geben die Auffassung der Redaktion Recht wieder. In dem sich rasch entwickelnden Gebiet des Internetrechts sind abweichende oder den Mustertexten widersprechende Entscheidungen der Rechtsprechung durchaus möglich. Die Autoren und der Verein Schulen ans Netz e.V. übernehmen deswegen keine Haftung für die Richtigkeit der Mustertexte und der darin enthaltenen rechtlichen Hinweise sowie der allgemeinen Informationen in diesem Angebot.
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